Mit YNS Service Fußwege sichern und mögliche Haftung im Schadensfall vermeidenWinterdienst
In jedem Jahr kommt der Zeitpunkt, zu dem Eis und Schnee die Stadt Wuppertal treffen. Für Sie als Eigentümer gehen mit dieser Situation einige Pflichten einher, denn nicht nur öffentliche Straßen und Treppen müssen für Fußgänger sicher bleiben. Der Gesetzgeber fordert von Eigentümern, dass sie sich verbindlich um die Räumung des entsprechenden Fußwegs kümmern und dafür Verantwortung tragen, dass Passanten ungefährdet von A nach B gelingen können.
Dabei müssen zwar alle Anliegerinnen und Anlieger Verantwortung übernehmen, aber letzten Endes fällt die Verantwortung auf Sie als Eigentümer, wenn Sie die Räumung nicht nachweislich organisiert haben. Die Straßenreinigungssatzung spricht hier eine eindeutige Sprache. Gehen Sie also kein Risiko ein, sondern beauftragen Sie einfach uns mit der Umsetzung der gesetzgeberischen Forderungen. Zudem entgehen Sie so mit geringem Aufwand möglicher Haftung im Schadensfall, sollten sich Fußgänger auf Ihrem ungeräumten Gehweg verletzen.
Entsprechend dieser Straßenreinigungssatzung kümmern wir uns um diverse anfallende Tätigkeiten. Bei Schnee- und Eisglätte streuen wir Salz an den für Fußgänger notwendigen Übergängen, den Gehwegen und auf den von Anliegern zu räumenden Fahrbahnen. In Wohngebieten ohne deutlich getrennten Fußweg halten wir entsprechend der Gesetzgebung einen 1 Meter breiten Streifen frei.
Wir kümmern uns außerdem um die zeitnahe Beseitigung von Gefährdungslagen durch Eis und Schnee entsprechend der kommunalen Vorgaben der Stadt Wuppertal.
Wir kümmern uns um alles, was zum Thema Winterdienst dazu gehört: Die Räumung nach Schneefall und das Streuen um Eisesglätte und die davon ausgehende Gefahr zu verhindern.